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Infos zur Barrierefreiheit

Seit Juli 2002 ist in Deutschland die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Kraft. Darin finden Sie zahlreiche Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Die BITV setzt durch die Übernahme der WCAG1 die Empfehlungen der Europäischen Kommission für die Bundesverwaltung um. Aus Sicht der Benutzer mit Behinderungen sollten auch Bundesländer, Städte, Kommunen, Gemeinden und andere öffentliche Institutionen die Anforderungen an Barrierefreiheit hinsichtlich der Informationstechnik erfüllen.


Die Vorteile, die durch Einhaltung der BITV entstehen: Gleiche technische Standards in ganz Deutschland schaffen Anwendungssicherheit, kalkulierbare Rahmenbedingungen und bieten praktische sowie finanzielle Vorteile.

Einen kurzen Überblick der technischen Standards haben wir in unserem Info-Blatt "Technik barrierefreier Websites" zusammengefasst, das Sie hier anfordern können.

 

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